IMPRESSUM

Hundezentrum- DOGGES
Inh.: Sabrina Lohse
Keferloher- Markt- Str. 19 P + M
85640 Putzbrunn

Mobil +49 176 31636865
Email: info@dogges.de

Genehmigungen und Nachweis der Sachkunde nach §11 TschG zum Ausbilden, Betreuuen, Pflegen und Züchten von Hunden erhalten vom:

Veterinäramt Landkreis München
Mariahilfplatz 17
81541 München

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Sabrina Lohse (siehe Anschrift oben)

 

 

1. Haftungsbeschränkung

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5. Besondere Nutzungsbedingungen

Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

AGB – allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Jeder Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich nur mit einem gesunden Tier, dass kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt, ungezieferfrei ist und den Anforderungen des Unterrichtes körperlich gewachsen ist, an den Trainingsstunden teilzunehmen.

2. Wir behalten uns vor, Hunden die aufgrund aggressiven Verhaltens nicht für den Gruppenunterricht geeignet erscheinen, die Teilnahme an der Gruppenstunde zu verweigern. In diesem Falle besteht selbstverständlich die Möglichkeit durch Einzelunterricht den Hund auf die Teilnahme am Gruppenunterricht vorzubereiten.

3. Der Erfolg der Unterrichtsstunden hängt auch von den Teilnehmern/Teilnehmerinnen ab, deshalb wird keinerlei Erfolgsgarantie gegeben.

4. Vereinbarte Unterrichtstermine für Einzelstunden und Gruppenstunden müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Bitte wenn nicht telefonisch erreichbar per Email an info@dogges.de abmelden. Nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunden werden voll angerechnet. Bei Abbruch des Trainings, egal aus welchen Gründen, kann für noch offene Stunden keine Rückzahlung erstattet werden. Die noch offenen Stunden sind nicht an andere Personen übertragbar.

5. Die Kurse sind auf 1 Unterrichtseinheit je Woche ausgelegt und die Teilnahme kann nur in begründeten Ausnahmefällen (Urlaub, Läufigkeit von Hündinnen, Krankheit) in größeren Abständen stattfinden. Allerdings darf die gesamte Trainingszeit nicht länger als 6 Monate ab der 1. gebuchten Stunde überschritten werden, ansonsten verfallen die Stunden. Bei längerer Krankheit des Hundes oder des Halters ist eine Tierärztliche / Ärztliche Bescheinigung vorzulegen, da sonst auch hier die Stunden voll angerechnet werden.

6. Wir behalten uns vor, die Unterrichtsanforderungen den körperlichen Voraussetzungen und dem Alter der Tiere anzupassen und die Örtlichkeiten für die Trainingsstunden des Einzelunterrichts und des Gruppenunterrichts individuell zu bestimmen und den vom Halter/Hundeführer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmitteln abzulehnen.

7. Versäumte Stunden und Fehlzeiten können nicht in einem anderen Kurs nachgeholt werden. Wir behalten uns vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Unterricht zu einem anderen Termin nachgeholt.

8. Es obliegt der Hundeschule, einen beliebig anderen Hundetrainer einzusetzen, wenn es die Situation erfordert.

9. Für die Teilnehmeranzahl in den einzelnen Gruppenstunden gibt die Hundeschule keine Garantie.

10. Die Jahrespauschale beginnt mit dem Datum der ersten Stunde und endet zum gleichen Datum des folgenden Jahres. Fehlzeiten, egal aus welchen Gründen, können nicht nachgeholt werden. Auch kann kein Geld zurück erstattet werden.

11. Sollte ein telefonisch vereinbarter Erst – Termin nicht wahrgenommen werden, erlauben wir uns, die Stunde in Rechnung zu stellen.

Gültig seit : 1.01.2017

AGB Tages- und Urlaubsbetreuung

1. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch DOGGES zustande. Der Vertrag kann schriftlich, per FAX oder e-Mail, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Falls aus Zeitgründen eine vertragliche Abwicklung nicht möglich war, gilt der Vertrag mit Bereitstellung eines Platzes für das Tier als geschlossen.

2. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Verwahrung, Versorgung, Verpflegung und Betreuung des Tieres bei einer ausgewählten Betreuungsfamilie. Der Kunde hat das Recht, die Betreuungsfamilie vor einem endgültigen Vertragsabschluss kennen zu lernen. Dieser erste Kontakt gilt noch nicht als Vertrag.
3. Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) DOGGES verpflichtet sich den vereinbarten Platz in der gewünschten Betreuungsfamilie für die Unterbringung des Tieres bereitzuhalten. DOGGES behält sich das Recht vor, das Tier in einer anderen Gastfamilie unterzubringen, sollte dieses notwendig sein. So z.B. bei Erkrankung der Betreuungsfamilie, Unverträglichkeiten mit den eigenen Tieren der Betreuungsfamilie oder das Auftreten von Charaktereigenschaften des Tieres, die im Vorfeld nicht bekannt waren.

(2) Das Bringen und Holen des Tieres sollte in der Zeit von 7:00 bis spätestens 20:00 Uhr erfolgen. Frühere oder spätere Zeiten sind mit den Betreuungsfamilien abzusprechen und bedürfen deren Zustimmung.

(3) Die Preise für die Unterbringung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste und sind bei Vertragsabschluss an DOGGES zu zahlen.

(4) Der An- und Abreisetag wird als jeweils voller Tag abgerechnet.

(5) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen, werden die Preise automatisch angeglichen.

(6) Nicht ausreichend geimpften Tiere können nur in einer Gastfamilie ohne eigene Haustiere untergebracht werden.

(7) Sollte der vereinbarte Aufenthalt des Tieres aus nicht in der Person von DOGGES liegenden Gründen überschritten werden und der Kunde nicht ausdrücklich DOGGES eine Verlängerung des Aufenthaltes antragen – was anzunehmen DOGGES frei bleibt – ist diese berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen, oder den Besitz an dem Tier zugunsten einer gemeinnützigen Tierorganisation aufzugeben. Die sich daraus ergebenden Kosen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

4. Rücktritt des Kunden (Stornierung)

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit DOGGES geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von DOGGES. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat.

(1) Dies gilt nicht wenn der gebuchte Platz in einer Betreuungsfamilie – aus welchen Gründen auch immer – wegfällt und das Tier nicht untergebracht werden kann.

(2) Sofern zwischen DOGGES und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber DOGGES ausübt.

(3) In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Kunden gelten folgende Gebühren: Stornierungen bis einschließlich 20 Tage vor Erbringung der jeweiligen Leistung erfolgen kostenfrei. Stornierungen zwischen dem einschließlich 20. und einschließlich 7. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung – Berechnung von Euro 20,00. Stornierungen ab dem 6. Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung – Berechnung von 50 % des Gesamtpreises.

(4) Die vorstehende Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die gebuchte Zeit der Unterbringung durch den Kunden nach Vertragsabschluss gekürzt wird. Die Stornierung hat schriftlich oder per e-Mail zu erfolgen.

5. Rücktritt durch DOGGES

(1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist DOGGES in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Plätzen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von DOGGES auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

(2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von DOGGES gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist DOGGES ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(3) Ferner ist DOGGES berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von DOGGES nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, die Unterbringung in einer Gastfamilie unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden. DOGGES hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

(4) Bei berechtigtem Rücktritt durch DOGGES entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

6. Haftung

Soweit Dritte DOGGES für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, deren Ursache darin liegt, dass durch das untergebrachte Tier unmittelbar oder mittelbar fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis DOGGES von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, gleich auf welchem Rechtsgrund diese beruhen, es sei denn, dass DOGGES der nachgewiesene Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunden und geschädigtem Dritten. Der Kunde ermächtigt DOGGES entsprechend notwendige Daten an den Geschädigten herauszugeben.

Die zuvor genannte Freistellung gilt auch im Verhältnis zu anderen Kunden von DOGGES, soweit deren Tiere oder sonstigen Rechte und Werte Schaden durch das untergebrachte Tier nehmen sollten. Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt DOGGES auch für solche Schäden, welche Betreuungsfamilien und dessen Wohnraum daraus erwachsen, dass sich eine tierspezifische Gefahr des untergebrachten Tieres realisiert, es sei denn, ein erwiesenes Eigenverschulden der Betreuungsfamilie oder des Betreuers sei ursächlich für den eingetretenen Schaden. Besitzt der Kunde eine Haftpflichtversicherung so bleibt es ihm unbenommen diese in Anspruch zu nehmen. DOGGES ist jedoch nicht verpflichtet, sich auf die Geltendmachung seiner Ansprüche gegenüber der Versicherung verweisen zu lassen.

Kommt es während des Aufenthaltes des Tieres zur Verwirklichung einer tierspezifischen Gefahr (Beißen eines Hundes gegenüber Familienmitgliedern) und ist ein weiterer Aufenthalt nach Ansicht von DOGGES aufgrund der dadurch auftretenden Gefährdung der Personen nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde nach entsprechender Information verpflichtet, dass Tier schnellstmöglich abzuholen. Erfolgt dies nicht, so ist DOGGES im Interesse des Eigenschutzes seiner Betreuungsfamilien berechtigt, das Tier anderweitig unterzubringen – auch in einem Tierheim – so dass eine Gefährdung der Betreuungsfamilien ausgeschlossen wird.

DOGGES ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des anvertrauten Tieres bemüht. Sollte sich dessen ungeachtet ein Schaden an dem anvertrauten Tier ereignen, verzichtet der Kunde, – der insoweit sein Tier auf eigenes Risiko bei DOGGES verbringt -, auf alle Regressmöglichkeiten gegenüber DOGGES, die insoweit nur für eigenes Verschulden und nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit haftet, generell nicht aber für Drittverschulden, noch für Gefahren, die sich aus dem Zusammensein verschiedenster Tiere ergeben. DOGGES haftet dem Kunden insoweit maximal in Höhe des Sachwerts seines verwahrten Tieres, nicht aber für Folgeschäden und auch nicht für unmittelbare Schäden und Kosten. DOGGES hat hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche sowie bezüglich etwaiger Freistellungsansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Tier.

Falls die Unterbringung in Betreuungsfamilien mit eigenen Hunden vereinbart und gewünscht wird, übernimmt DOGGES aufgrund des gesteigerten Risikos keinerlei Haftung bezüglich Schäden an dem Tier und bezüglich Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind. Ausgenommen sind Schäden, die durch eine, DOGGES  nachgewiesenen, grob fahrlässigen oder schuldhaften Pflichtverletzung entstanden sind.

7. Tierärztliche Versorgung

Für den Fall der Erkrankung oder eines Unfalls des in Verwahrung gegebenen Tieres steht es im freien Ermessen von DOGGES einen Tierarzt in Anspruch zu nehmen. DOGGES wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden eine ansässige Tierarztpraxis mit der tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Darüber hinaus ermächtigt der Kunde DOGGES im Namen und auf Rechnung des Kunden andere und/oder weiterbehandelnde Fachtierärzte und Kliniken mit der tierärztlichen Versorgung des Tieres zu beauftragen und diese zu verpflichten, so dies entsprechend dem Befund der vorgenannten Tierarztpraxis erforderlich erscheinen sollte.

Sollte tierärztlicherseits aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an DOGGES die Bitte zur Zustimmung der Einschläferung des Tieres herangetragen werden, ist DOGGES berechtigt die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht unverzüglich die Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann. Im Fall des Versterbens eines Tieres ist DOGGES zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt.

Soweit DOGGES für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt, stellt der Kunde DOGGES von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die Vornahme einer o.g. Leistung persönlich ablehnt, bzw. sie selber nicht hätte durchführen lassen.

Der Impfpass des Tieres muss bei Aushändigung des Tieres der Betreuungsfamilie übergeben werden und die erforderlichen Impfungen aufweisen. Sollten bestimmte, notwendig erscheinende oder notwendig werdende Impfungen des Tieres nicht ausgeführt oder nachweislich sein, DOGGES berechtigt, die das Tier bei einer Betreuungsfamilie ohne eigene Tiere unterzubringen.

8. Datenspeicherung

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung seiner erforderlichen personenbezogenen Daten durch DOGGES.

9. Film- und Tonaufnahmen

Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Film- /Fotoaufnahmen seines Tieres, welche während dessen Aufenthaltes erstellt wurden -gleich zu welchem Zweck. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

10. Schlussbestimmungen

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich möglich und zulässig, München.

Sollten einzelne der vorgenannten Bestimmungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, oder aus anderen Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, wird die Gültigkeit des Vertrages hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, ungültige oder unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen Regelung gerecht werden.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

Stand 2013 – DOGGES